Informationen zur Grundsteuer
Die Stadtverwaltung informiert zu den aktuellen Abbuchungen der Grundsteuer.
Bei den Abbuchungen für die Grundsteuer gibt es durch einen Softwarefehler im Jahr 2023 Abweichungen bei den fälligen Beträgen bei Grundstückseigentümern, die für mindestens 2 Grundstücke Grundsteuer zu entrichten haben und bei denen mindestens 1 Grundstück unter die Anwendung des §28 Abs. 2 Grundsteuergesetz (Kleinbetragsregelung) fällt. Das bedeutet, dass nicht 4 gleiche Beträge im Jahr abgebucht werden, sondern das bei Abgaben die kleiner als 30,00 € sind der Jahresbetrag je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig werden bzw. bei Abgaben unter 15,00 € in einem Betrag am 15.08. als Jahresbetrag fällig werden.
Bsp.: Grundsteuerbescheid 2023 – Es sind für 3 Grundstücke Abgaben zu entrichten
- 1. Abgabe 200,00 € Jahresbeitrag
- 2. Abgabe 28,00 € Jahresbeitrag
- 3. Abgabe 12,00 € Jahresbeitrag
Ergebnis: Für die 1. Abgabe ergeben sich 4 Fälligkeiten zu je 50,00 € (15.02./15.05./15.08./15.11.), für die 2. Abgabe ergeben sich 2 Fälligkeiten zu je 14,00 € (15.02./15.08.) und für die 3. Abgabe ergibt sich 1 Fälligkeit zu 12,00 € (15.08.)!
Wichtiger Hinweis: Die Hebesätze der Stadt Weißenberg sind bisher unverändert! Es ergeben sich bei diesen Sachverhalten keine Änderungen der Jahresbeträge im Vergleich zum Vorjahr! Für Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen Frau Schröter während der Öffnungszeiten sowie telefonisch unter 035876/44022 zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!