Mitteilung der Stadtverwaltung Weißenberg

Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger,

der Bürgermeister Herr Arlt bedankt sich recht herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die vielen ihm entgegengebrachten Genesungswünsche.

Herr Arlt steht krankheitsbedingt voraussichtlich bis zum 03.04.2023 nicht zur Verfügung.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen an das Bürgerbüro der Stadt Weißenberg. Dort wird Ihre Anfrage an den jeweiligen Sachbearbeiter weitergeleitet.

Herr Bürgermeister Arlt hofft auf ein baldiges Wiedersehen.

Ihre Stadtverwaltung Weißenberg



Schöffenwahl / Jugenschöffenwahl 2023

Schoeffenwahl 2023 Medieninfo Seite 1

Schoeffenwahl 2023 Medieninfo Seite 2

Öffentliche Bekanntmachung - Schöffenwahlen 2023

 Im Freistaat Sachsen finden in diesem Jahr  die Schöffenwahlen  für die neue Amtszeit 2024 bis 2028 statt.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Schöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden, der zum Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr, vollendet hat.
Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z.B. Polizeivollzugsbeamte).

Wer Interesse an der Ausübung eines solchen Amtes hat und
- seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Weißenberg hat,
- nicht in Vermögensverfall geraten ist,
- sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt,
- mitunter längere Sitzungstage ohne Einschränkungen zu absolvieren,
- nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,  
kann sich um Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Weißenberg bewerben.

Unfähig für das Schöffenamt sind:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
- sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.  

Die Bewerbung sollte schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten: vollständiger Name, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Datum seit wann in der Gemeinde wohnhaft, Beruf, Staatsangehörigkeit und eventuelle Bemerkungen.

Weißenberg, den 22.02.2023

Jürgen Arlt
Bürgermeister

Link Bewerbungsformular Schöffe

Jugendschoeffe 2023

Link Bewerbungsformular Jugendschöffe



Stadtratssitzung

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, den 27.03.2023 um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Weißenberg statt.

Tagesordnung:

  1.  Begrüßung
     Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  2. Bestätigung der Tagesordnung
  3. Bürgerfragestunde
  4. Genehmigung der Niederschriften der Stadtratssitzungen
  5. Bekanntgabe Beschluss Hauptamtsleiter, Information
  6. Planungsleistungen Cannewitzer Straße, Beratung und Beschluss  BV 01-03-2023
  7. Vergabe Bauleistungen Entwässerung S 55, Beratung und Beschluss
  8. Annahme Wirtschaftsplan AWG 2023, Information
  9. Vergaben von Aufträgen, Beratung und Beschluss
  10. Anfragen, Bekanntgaben, Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung bleiben vorbehalten.



Mike Rühland
stellv. Bürgermeister



Informationen zu aktuellen Abbuchungen der Grundsteuer

Bei den Abbuchungen für die Grundsteuer gibt es durch einen Softwarefehler im Jahr 2023 Abweichungen bei den fälligen Beträgen bei Grundstückseigentümern, die für mindestens 2 Grundstücke Grundsteuer zu entrichten haben und bei denen mindestens 1 Grundstück unter die Anwendung des §28 Abs. 2 Grundsteuergesetz (Kleinbetragsregelung) fällt. Das bedeutet, dass nicht 4 gleiche Beträge im Jahr abgebucht werden, sondern das bei Abgaben die kleiner als 30,00 € sind der Jahresbetrag je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig werden bzw. bei Abgaben unter 15,00 € in einem Betrag am 15.08. als Jahresbetrag fällig werden.

Bsp.: Grundsteuerbescheid 2023 – Es sind für 3 Grundstücke Abgaben zu entrichten

-           1. Abgabe          200,00 € Jahresbeitrag

-           2. Abgabe            28,00 € Jahresbeitrag

-           3. Abgabe            12,00 € Jahresbeitrag

Ergebnis: Für die 1. Abgabe ergeben sich 4 Fälligkeiten zu je 50,00 € (15.02./15.05./15.08./15.11.), für die 2. Abgabe ergeben sich 2 Fälligkeiten zu je 14,00 € (15.02./15.08.) und für die 3. Abgabe ergibt sich 1 Fälligkeit zu 12,00 € (15.08.)!

Wichtiger Hinweis: Die Hebesätze der Stadt Weißenberg sind bisher unverändert! Es ergeben sich bei diesen Sachverhalten keine Änderungen der Jahresbeträge im Vergleich zum Vorjahr! Für Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen Frau Schröter während der Öffnungszeiten sowie telefonisch unter 035876/44022 zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis!



Information aus dem Bürgerbüro (Pass- und Meldeamt / Gewerbeamt)

Das Einwohnermeldeamt sowie das Standesamt bleiben am Dienstag, den 28.03.2023 vormittags aufgrund von Weiterbildung geschlossen.
Am Nachmittag sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.   Stadtverwaltung Weißenberg.

Wir machen darauf aufmerksam, dass im Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit Bargeld gezahlt werden kann. Eine Kartenzahlung (ec / Master / Visa) ist leider nicht möglich.

Montag 09:00  - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00  - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00  - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00  - 12:00 Uhr

Wir bitten Sie weiterhin um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 035876 440-13 oder
per E-Mail: buergerbuero@stadt-weissenberg.de).



Wasser- und Bodenanalysen

Wasser- und Bodenuntersuchung

Am Montag, dem 24. April 2023 bietet die AfU e.V. (Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e.V. Mittweida) die Möglichkeit in der Zeit von 11.00 Uhr - 12.00 Uhr in Weißenberg, in der Stadtverwaltung, August-Bebel-Platz 1 Wassser- und Bodenproben untersuchen zu lassen.

Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den ph-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie firsch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die verschiedene Einzelparameter z.B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden.

Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen.



Mikrozensus 2023

Mikrozensus 2023



Sächsische Ehrenamtskarte

07.04.22 schs.Ehrenamtskarte

Die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte bis 31.12.224 ist im neuen Layout erschienen.  Sie füllen den Antrag aus und schicken es an die Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Bautzen oder legen es in den Briefkasten am Rathaus.

Lassen Sie sich Ihr ehrenamtliches Engagement durch die Trägerorganisation bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Zahlreiche Partner bieten den Inhabern Vergünstigungen an (z.B. für den Besuch von Schwimmbädern, Parks, Schlössern und Museen).
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: Antrag Sächsische Ehrenamtskarte



Flüchtlinge aus der Ukraine

Für Personen die visafrei eingereist sind (dieses ist grundsätzlich bis zu 90 Tage möglich), besteht nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Landkreise keine Unterbringungsverpflichtung. Eine Verpflichtung beginnt, wenn der Aufenthaltstitel vorliegt.
Wenn der Aufenthaltstitel vorliegt, greifen die Regelungen des Sächsischen Flüchtlingsaufnahemgesetzes und Leistungen, wie Unterbringungskosten, Kosten im Krankheitsfall oder zum Lebensunterhalt, können beim Ausländeramt beantragt werden.

Haben Sie Personen bei sich aufgenommen melden Sie diese bitte beim Ausländeramt in 01916 Kamenz, Macherstraße 55 an.
Montag und Mittwoch    8.30 - 12.00 Uhr
Telefon:  03591 5251-34901 (keine Terminbuchung)
Die Vorlage eines Personaldokumentes ist notwendig.

Für Fragen hat das Landratsamt Bautzen ab dem 04.03.2022 eine Hotline eingerichtet.

  • allgemeine Fragen                   03591 5251-34901
  • Fragen zu Unterbringungen     03591 5251-34902  

  • Angebote zur Unterbringung   auslaenderamt.unterbringung@lra-bautzen.de
    Die Meldung sollte zwingend Anschrift sowie Größe und Art der Unterkunft (zum Beispiel Anzahl Räume mit Anzahl der Betten) enthalten. Außerdem ist ein Ansprechpartner mit Mobilnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Belegung der Angebote erfolgt nach Bedarf, das konkrete Verfahren wird derzeit abgestimmt.
    Zu prüfen ist durch die Aufnahmewilligen, ob ggf. eine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.
    Das Ausländeramt des Landkreises wird bei Bedarf auf die Vermieter zukommen.



Neues aus der Fahrbücherei der Stadtbibliothek Bautzen

Neues aus der Fahrbüchrei der Stadtbibliothek Bautzen

Mitteilung der Fahrbücherei

Der Bücherbus kommt nach Gröditz, Wurschen und Weißenberg.

Folgende Termine sind bis August 2023 vorerst eingeplant:

10.01., 24.01., 07.02., 21.02., 07.03., 21.03., 04.04., 18.04., 02.05.,

16.05., 30.05., 13.06., 27.06., 11.07., 08.08., 22.08.2023

15.30 - 16.00 Uhr Gröditz / Am Wasserhaus
16.15 - 16.45 Uhr Wurschen / Bushaltestelle
17.00 - 18.00 Uhr Weißenberg / Markt

Vorbestellungen: Telefon 03591 534-827 (während der Öffnungszeiten der Hauptbibliothek)

fahrbuecherei@bautzen.de

bibliotheksservice@bautzen.de

Faltblatt der Fahrbücherei



Öffnungszeiten Museum

Museum
Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Sonntag: 14.00 - 16.00 Uhr

Das Museum ist jedes 1. Wochenende im Monat geschlossen!

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, einen anderen Termin mit uns telefonisch oder persönlich vor Ort zu vereinbaren.
Telefon: 035876 40429


Öffnungszeiten im Dezember:

Dienstag - Freitag: 10.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 13.00 - 17.00 Uhr

An den Weihnachtsfeiertagen ist das Museum geschlossen